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   BVerwG, 27.04.2011 - 8 B 56.10   

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BVerwG, 27.04.2011 - 8 B 56.10 (https://dejure.org/2011,15889)
BVerwG, Entscheidung vom 27.04.2011 - 8 B 56.10 (https://dejure.org/2011,15889)
BVerwG, Entscheidung vom 27. April 2011 - 8 B 56.10 (https://dejure.org/2011,15889)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Bei falscher Bestimmung des Klageziels durch das Gericht ist das darauf beruhende Urteil nur mit Rechtsmitteln angreifbar; Die Unternehmensbeteiligung einer vom Berechtigten allein gehaltenen Gesellschaft stellt keine unmittelbare Beteiligung des Berechtigten am ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rechtliches Gehör; Verletzung des Überzeugungsgrundsatzes; Bindung an das Klagebegehren; Verfahrensfehler; Berechtigungsfeststellung bei Unternehmensbeteiligung; Beteiligungsgesellschaft; Bruchteilsrestitution

  • rewis.io

    Falsche Klagezielbestimmung führt zu fehlerhaftem Vollendurteil

  • ra.de
  • rewis.io

    Falsche Klagezielbestimmung führt zu fehlerhaftem Vollendurteil

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unternehmensbeteiligung einer vom Berechtigten allein gehaltenen Gesellschaft als unmittelbare Beteiligung des Berechtigten am Unternehmen selbst

  • datenbank.nwb.de

    Falsche Klagezielbestimmung führt zu fehlerhaftem Vollendurteil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZOV 2011, 136
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 22.03.1994 - 9 C 529.93

    Auswirkungen Gesetzes zur Neuregelung des Ausländerrechts vom 9. Juli 1990 auf

    Auszug aus BVerwG, 27.04.2011 - 8 B 56.10
    Den Verstoß gegen das Recht auf rechtliches Gehör und die Verletzung des § 88 VwGO, die ebenfalls einen Verfahrensmangel darstellen (Urteil vom 22. März 1994 - BVerwG 9 C 529.93 - BVerwGE 95, 269 = Buchholz 402.25 § 13 AsylVfG Nr. 1), hat der Kläger sinngemäß mit dem Vorbringen gerügt, das Gericht habe seinen Klageantrag nur unvollständig berücksichtigt und unzutreffend wiedergegeben.

    Wird das Klageziel falsch bestimmt und bleibt die angegriffene Entscheidung deshalb hinter dem Klagebegehren zurück, liegt kein verdecktes, nach § 120 VwGO zu korrigierendes Teilurteil vor, sondern ein fehlerhaftes Vollendurteil, das nur mit Rechtsmitteln angegriffen werden kann (Urteil vom 22. März 1994 - BVerwG 9 C 529.93 - a.a.O. S. 271 f.).

  • BVerwG, 19.02.2009 - 8 C 4.08

    Unternehmen; Unternehmensbeteiligung; Aktien; Wertpapiere; Restitution;

    Auszug aus BVerwG, 27.04.2011 - 8 B 56.10
    Dass eine Unternehmensbeteiligung i.S.d. § 2 Abs. 2 Satz 2, § 3 Abs. 1 Satz 4 Teilsatz 2 VermG auch bei Aktien keine Mindestanteilsquote nach Teilsatz 3 der Vorschrift voraussetzt, ist in der Rechtsprechung geklärt (Urteil vom 19. Februar 2009 - BVerwG 8 C 4.08 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 92 Rn. 24 ff.).

    Nach § 3 Abs. 1 Satz 4 Teilsatz 3 VermG ist nur der Umfang der Beteiligung der Beteiligungsgesellschaft am Unternehmen von Bedeutung, und auch dies nur für das Bestehen von Bruchteilsrestitutionsansprüchen (Urteil vom 19. Februar 2009 - BVerwG 8 C 4.08 - a.a.O.).

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 27.04.2011 - 8 B 56.10
    Weder der Kläger noch die Beklagte formulieren in ihren Beschwerdebegründungen eine bestimmte, höchstrichterlich noch ungeklärte und für die Revisionsentscheidung erhebliche Rechtsfrage des revisiblen Rechts, der eine allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).
  • BVerwG, 16.09.2009 - 8 B 75.09

    Beiladung, notwendige Beiladung, Beklagter, Beschwer.

    Auszug aus BVerwG, 27.04.2011 - 8 B 56.10
    Die von der Beklagten weiter erhobene Rüge unterbliebener notwendiger Beiladung ist mangels Beschwer unzulässig, weil der Beiladungsmangel die Beklagte nicht in eigenen Rechten betrifft (vgl. Beschluss vom 16. September 2009 - BVerwG 8 B 75.09 - NVwZ-RR 2010, 37 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 06.10.1982 - 7 C 17.80

    Beweiserhebung über die Voreingenommenheit eines Prüfers - Abgrenzung eines

    Auszug aus BVerwG, 27.04.2011 - 8 B 56.10
    Seine Beweiskraft geht der des Tatbestandes vor (Urteil vom 6. Oktober 1982 - BVerwG 7 C 17.80 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 26).
  • BVerwG, 31.08.1999 - 9 B 171.99

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Rechtmäßigkeit

    Auszug aus BVerwG, 27.04.2011 - 8 B 56.10
    Dass das Beschwerdevorbringen dazu im Zusammenhang mit der Grundsatzrüge ausgeführt wird, hindert nicht, es als sinngemäße Rüge fehlerhafter Antragsauslegung zu berücksichtigen (vgl. zu einer solchen Umdeutung Beschluss vom 31. August 1999 - BVerwG 9 B 171.99 - Buchholz 310 § 124a VwGO Nr. 11).
  • BVerwG, 18.12.2017 - 5 C 36.16

    Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz für in Portugal lebende Kinder

    Eine vom Gericht als Vollendurteil gewollte Entscheidung ist aber auch dann ein Vollendurteil, wenn sie den Streitgegenstand nicht voll erschöpft (BVerwG, Beschluss vom 27. April 2011 - BVerwG 8 B 56.10 - ZOV 2011, 136 m.w.N.).
  • BVerwG, 28.05.2021 - 7 C 2.20

    Luftreinhalteplan für Ludwigsburg ist fortzuschreiben

    Das Protokoll der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgerichtshof, das die darin bezeugten Tatsachen beweist (§ 98 VwGO i.V.m. § 418 Abs. 1 ZPO) und dem Urteilstatbestand insoweit gemäß § 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 314 Satz 2 ZPO vorgeht (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Oktober 1982 - 7 C 17.80 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 26 S. 3 und Beschluss vom 27. April 2011 - 8 B 56.10 - ZOV 2011, 136 Rn. 12), enthält keine gegenteiligen Feststellungen.
  • BSG, 10.10.2018 - B 13 R 29/17 R

    Anerkennung von Pflichtbeitragszeiten wegen Kindererziehung bei der

    Die davon abweichende Auslegung des LSG als isolierte Anfechtungsklage in Bezug auf die Aufhebung des Vormerkungsbescheids ist mit dem Rechtsmittel angreifbar und von Amts wegen ohne ausdrückliche Verfahrensrüge zu beachten ( vgl BSG Urteil vom 7.11.2006 - B 7b AS 8/06 R - BSGE 97, 217 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 1, RdNr 27; BVerwG Beschluss vom 27.4.2011 - 8 B 56/10 - Juris RdNr 4; BFH Urteil vom 20.9.1996 - VI R 43/93 - Juris RdNr 8; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG , 12. Aufl 2017, § 140 RdNr 2c mwN ) .
  • VGH Bayern, 25.01.2019 - 22 ZB 18.779

    Unzulässiger Antrag auf Ergänzung eines Urteils

    In einem solchen Fall ist im Rahmen eines gegen das Urteil ggf. eröffneten Rechtsmittels zu überprüfen, ob die Auslegung der Vorinstanz zutrifft (BVerwG, B.v. 25.8.1992 - 7 B 58.92 u. a. - Buchholz 310 § 120 VwGO Nr. 7; U.v. 22.3.1994 - 9 C 529.93 - BVerwGE 95, 269/273; B.v. 27.4.2011 - 8 B 56.10 - juris Rn. 4).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.01.2013 - 13 A 2090/12

    Zulassung der Berufung im Zusammenhang mit einem Streit über ein

    Es kann offen bleiben, ob die Zulassungsbegründung des Klägers als eine Verfahrensrüge hinsichtlich der Versagung des rechtlichen Gehörs (§ 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylVfG, § 138 Nr. 3 VwGO) ausgelegt werden kann, vgl. auch BVerwG, Beschlüsse vom 27. April 2011 8 B 56.10 -, juris, Rn. 3, und vom 5. Juni 1998 - 9 B 412.98 -, a. a. O., Rn. 6; Eichberger, in: Schoch/ Schneider/Bier, VwGO, Stand September 2003, § 138 Rn. 141, die darauf abzielt, dass das Verwaltungsgericht mit § 60 Abs. 2, 3 bzw. 5 AufenthG eine entscheidungserhebliche Rechtsvorschrift und damit Streitgegenstandsteile nicht (erkennbar) in seine Prüfung einbezogen hat.
  • BVerwG, 28.06.2017 - 8 B 65.16

    Anteil; Anteilsquote; Anteilsschädigung; Beteiligung

    Wie sich bereits aus der bisherigen Rechtsprechung ergibt, erlaubt die Zurechnungsregel eine Addition von unmittelbarer Beteiligung und mittelbaren Beteiligungen jedoch ausschließlich zur Ermittlung des Anteilsumfangs der Beteiligungsgesellschaft am betroffenen Unternehmen (BVerwG, Urteil vom 19. Februar 2009 - 8 C 4.08 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 92 Rn. 27; Beschluss vom 27. April 2011 - 8 B 56.10 - ZOV 2011, 136 ).
  • BVerwG, 28.06.2017 - 8 B 66.16

    Bruchteilsrestitutionsanspruch wegen Schädigung mittelbarer Kleinstbeteiligungen

    Wie sich bereits aus der bisherigen Rechtsprechung ergibt, erlaubt die Zurechnungsregel eine Addition von unmittelbarer Beteiligung und mittelbaren Beteiligungen jedoch ausschließlich zur Ermittlung des Anteilsumfangs der Beteiligungsgesellschaft am betroffenen Unternehmen (BVerwG, Urteil vom 19. Februar 2009 - 8 C 4.08 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 92 Rn. 27; Beschluss vom 27. April 2011 - 8 B 56.10 - ZOV 2011, 136 ).
  • VGH Bayern, 25.01.2019 - 22 ZB 18.774

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung in Bezug auf einen

    In einem solchen Fall ist im Rahmen eines gegen das Urteil ggf. eröffneten Rechtsmittels zu überprüfen, ob die Auslegung der Vorinstanz zutrifft (BVerwG, B.v. 25.8.1992 - 7 B 58.92 u. a. - Buchholz 310 § 120 VwGO Nr. 7; U.v. 22.3.1994 - 9 C 529.93 - BVerwGE 95, 269/273; B.v. 27.4.2011 - 8 B 56.10 - juris Rn. 4).
  • VG München, 16.02.2018 - M 16 K 15.4320

    Antrag auf Urteilsergänzung

    Wird das Klageziel falsch bestimmt und bleibt die angegriffene Entscheidung deshalb hinter dem Klagebegehren zurück, liegt kein verdecktes, nach § 120 VwGO zu korrigierendes Teilurteil vor, sondern ein fehlerhaftes Vollendurteil, das nur mit Rechtsmitteln angegriffen werden kann (vgl. BVerwG, B.v. 27.4.2011 - 8 B 56/10 - juris Rn. 4).
  • VG Berlin, 01.09.2016 - 29 K 46.15

    Feststellung eines Anspruch auf Bruchteilsrestitution; vermögensrechtlicher

    Allein maßgeblich ist der Umfang der Beteiligung des die mittelbare Beteiligung vermittelnden Unternehmens an dem Drittunternehmen (Beschluss vom 27. April 2011 - BVerwG 8 B 56.10, ZOV 2011, 136 = juris Rn. 18 unter Verweis auf Urteil vom 19. Februar 2009 a.a.O.; so wohl auch Anders, ZOV 2008, 186 ).
  • OVG Saarland, 26.02.2013 - 3 A 253/11

    Urteilsergänzung nach übergangenem Klageantrag

  • VG Berlin, 01.09.2016 - 29 K 47.15

    Feststellung eines Anspruch auf Bruchteilsrestitution; vermögensrechtlicher

  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.11.2018 - 11 S 61.18

    Antrag auf Bescheidung "übergangener" Anträge; Einwand unrichtiger Auslegung des

  • VGH Bayern, 20.02.2013 - 14 ZB 13.30018

    Asylrecht Iran; versehentliches Übergehen eines Hilfsantrags; Ergänzungsantrag

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